Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Klostermeier/Kull GbR (vision photos)
Großbeerenstraße 12b, 14482 Potsdam
I. Allgemeines
§1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von den Photodesignern der Klostermeier Kull GbR ( im folgenden „vision photos“ gennant) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
§2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
§3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass vision photos diese schriftlich anerkennt.
§4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Photodesigners.
II. Auftragsproduktionen
§1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
§2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
§3. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
§4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Foto-Designer den freien Zugang zu den Örtlichkeiten und Objekten zu verschaffen, die fotografiert werden sollen. Er hat außerdem dafür zu sorgen, dass sich die Örtlichkeiten und Objekte in einem fotografierbaren Zustand befinden und die Fotoarbeiten nicht durch Baumaßnahmen oder andere störende Umstände behindert werden.
§5. Soll an einem Ort fotografiert werden, an dem eine erhöhte Unfallgefahr besteht oder erhöhte gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen sind, hat der Auftraggeber durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, dass der Foto-Designer gefahrlos arbeiten kann. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die dem Foto-Designer aus der Unterlassung notwendiger Schutzmaßnahmen oder der Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Schutzvorschriften entstehen.
§6. Im Rahmen des übernommenen Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit, soweit nicht ausdrückliche Vorgaben erfolgen. Liegt kein Layout oder Briefing in schriftlicher Form vor, ist der Kunde oder seine Werbeagentur nicht bei den Aufnahmen anwesend, so gilt die Gestaltung grundsätzlich als akzeptiert.
IV. Überlassenes Bildmaterial
§1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
§2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Photodesigner gelieferten Material um Lichtbildwerke i.S.v. §2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
§3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
§4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadenersatz hierfür geleistet wird.
§5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
§6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
V. Nutzungsrechte
§1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Alle anderen Nutzungsrechte bedürfen der Schriftform. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
§2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.
§3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welches der Kunde angegeben hat oder welche/s sich aus der Auftragerteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift, Katalog, usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
§4. Jede über Ziffer 3 herausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Das gilt insbesondere für eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, Produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, – jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (Z.B. magnetische, optische magnetoptische oder elektronische Trägermedien wie CD-Rom, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm, etc., soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung von Bildmaterial dient., – jegliche Aufnahme oder Wiedergabe von Bilddateien oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um elektronische Archive des Kunden handelt),- die Wiedergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
§5. Veränderungen des Bildmaterials durch Photo-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werks sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und nur bei Kennzeichnung des Ursprungsurhebers gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
§6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen.
§7. Eine Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach der Zahlung des vereinbarten Honorars
IV Honorare
§1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§2. Das Honorar gilt für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2.AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
§3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modelhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen, etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
§4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
§5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR 150 pro Aufnahme an.
§6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreife Gegenforderungen.
V. Rückgabe von Bildmaterial
§1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden, beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Bestätigung des Photodesigners.
§2. Überlässt der Photodesigner auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial in Form von Unikaten lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Photodesigner schriftlich bestätigt worden ist.
§3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Photodesigner.
VI. Vertragsstrafe, Schadensersatz
§1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Photodesigners erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünfachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Diese Zahlungen berechtigen nicht zu einer Veröffentlichung.
§2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragspartnern der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer, bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
§3. Durch diese Zahlungen gemäß Ziff.VI werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII. Rücktritt, Fristen, Ausfallhonorare
§ 1. Ein Rücktritt von einer Auftragserteilung ist kostenlos, soweit sie mindestens 14 Tage vorher schriftlich mitgeteilt wird. Sollten bis dahin bereits Kosten für die Organisation der Produktion angefallen sein, so müssen diese vom Auftraggeber erstattet werden. Bei einem Rücktritt von einer Auftragsproduktion von bis zu 7 Tagen vor Produktionstermin werden 30% des Auftraghonorars fällig. Bei weniger als 7 Tagen wird das volle Honorar für Fotograf, Assistenten, und ggf, weiteren durch den Fotografen gebuchte Mitarbeiter fällig. Alle bis zu den o.g. Fristen entstandenen Kosten ( Leihgebühren für tech. Ausrüstungen, ggf. Models, Stylisten, etc) werden vom Auftraggeber erstattet.
VIII.Recht, Nebenabreden, Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand
§1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
§2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§3. Salvatorische Klausel: Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
§4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Firmensitz von
vision photos- Klostermeier/Kull GbR: Potsdam.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KLOSTERMEIER / KULL GBR
(VISION PHOTOS),Großbeerenstraße 12b, 14482 Potsdam