ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
vision photos – Klostermeier/Kull GbR
Professionelle Hotel-Fotografie und Videoproduktion
Großbeerenstraße 12b, 14482 Potsdam
Stand: Dezember 2024
I. GELTUNGSBEREICH
§ 1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Klostermeier/Kull GbR (nachfolgend „Vision Photos“) im Bereich der professionellen Hotelfotografie und Videoproduktion.
§ 2 Die AGB gelten als vereinbart mit Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entgegennahme des digitalen Bildmaterials durch den Auftraggeber.
§ 3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen nur Gültigkeit, wenn Vision Photos diese schriftlich bestätigt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 4 Im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Aufträge, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
II. LEISTUNGSUMFANG UND AUFTRAGSABWICKLUNG
§ 1 Vision Photos erstellt professionelle Fotografien und Videos von Hotelimmobilien, Innen- und Außenbereichen, gastronomischen Einrichtungen sowie Wellness- und Tagungsbereichen für Marketingzwecke. Dies umfasst auch Luftaufnahmen mittels Drohne.
§ 2 Der Leistungsumfang umfasst, sofern nicht anders vereinbart:
- Professionelle Foto- und Videoaufnahmen gemäß Briefing oder Shotliste
- Luftaufnahmen/Drohnenaufnahmen (bei entsprechender Beauftragung)
- Bild- und Videobearbeitung und Optimierung für Marketingzwecke
- Videoschnitt, Farbkorrektur und Musikunterlegung
- Digitale Lieferung in vereinbarter Auflösung und Format
- Archivierung der Rohdaten für 12 Monate
§ 3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bei Kostenerhöhungen über 15% wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
§ 4 Vision Photos ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte (Assistenten, Stylisten) einzusetzen.
§ 5 Der Auftraggeber gewährleistet:
- Freien Zugang zu allen zu fotografierenden Bereichen
- Fotografierbare Zustände der Räumlichkeiten
- Information über eventuelle Sicherheitsrisiken
- Einholung erforderlicher Genehmigungen (Gäste, Mitarbeiter)
§ 6 Bei Aufnahmen nach Markenstandards (z.B. Hilton, Marriott) liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Standards beim Auftraggeber, sofern keine explizite schriftliche Vereinbarung besteht.
III. DIGITALE LIEFERUNG UND BILDMATERIAL
§ 1 Die Lieferung erfolgt ausschließlich digital über sichere Transferdienste (WeTransfer, Cloud-Services) oder auf Datenträgern.
§ 2 Standard-Lieferformat:
- Fotos: Hochauflösende JPEG-Dateien (300 dpi)
- Videos: MP4 Format in Full HD (1920×1080) oder 4K (3840×2160)
- Weboptimierte Versionen (72-150 dpi für Fotos, komprimierte Videos für Social Media)
- RAW-Dateien (Foto) und Rohmaterial (Video) nur bei gesonderter Vereinbarung
- Verschiedene Seitenverhältnisse für Social Media (16:9, 9:16, 1:1) nach Absprache
§ 3 Das gelieferte Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt gemäß §2 Abs.1 Ziff.5 UrhG.
§ 4 Reklamationen bezüglich Qualität oder Inhalt sind innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Danach gilt das Material als abgenommen.
§ 5 Das Eigentum an den Bilddateien verbleibt bei Vision Photos. Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich Nutzungsrechte.
IV. NUTZUNGSRECHTE
§ 1 Grundsätzliche Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für sämtliche Marketingzwecke, die im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit notwendig sind. Dies umfasst insbesondere:
- Hotelwebsite und alle Buchungsportale
- Sämtliche Social Media Kanäle
- Printmaterialien aller Art (Broschüren, Flyer, Anzeigen, Plakate)
- Digitale und analoge Werbung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Messe- und Veranstaltungsmaterialien
- Interne und externe Präsentationen
- Newsletter und E-Mail-Marketing
- Digital Signage und Displays
§ 2 Weitergabe an Dritte im Rahmen der Marketingaufgabe
Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist gestattet, soweit sie der Marketingaufgabe und dem Vertrieb des Hotels oder der Hotelkette dient. Dies umfasst:
- Reiseveranstalter und Reisebüros
- Tourismus-Organisationen und Destinationsmarketing
- Online-Reiseportale und Buchungsplattformen
- Kooperationspartner und Vertriebspartner
- PR- und Werbeagenturen im Auftrag des Hotels
- Presse und Medien für redaktionelle Berichterstattung
- Konzerngesellschaften und Franchise-Partner innerhalb der Hotelkette
§ 3 Ausgeschlossene Nutzungen
NICHT eingeschlossen in den Nutzungsrechten und daher NICHT erlaubt ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch Vision Photos ist die Weitergabe an:
- Architekturbüros und Bauunternehmen
- Innenarchitekten und Interior Designer
- Möbelhersteller und Ausstattungsfirmen
- Handwerksbetriebe und Zulieferer
- Technische Dienstleister (Licht, Klima, etc.)
- Jegliche Firmen, die am Bau, Umbau oder der Ausstattung beteiligt waren/sind
- Sonstige Dritte, die das Material für eigene Referenzzwecke nutzen möchten
Diese Firmen benötigen eine separate Lizenz gegen gesonderte Vergütung.
§ 4 Bearbeitung
Anpassungen für Marketingzwecke (Größe, Zuschnitt, Helligkeit) sind erlaubt. Wesentliche Bildbearbeitungen, die den Charakter des Werkes verändern (Composing, KI-Bearbeitung, erhebliche Retusche), bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
§ 5 Urhebernennung
Bei redaktioneller Verwendung und in Pressemitteilungen ist der Urhebervermerk „© Vision Photos“ anzugeben. Bei reiner Werbenutzung ist eine Nennung erwünscht, aber nicht verpflichtend.
§ 6 Exklusivität
Die Nutzungsrechte werden nicht-exklusiv eingeräumt. Vision Photos behält sich das Recht vor, die Aufnahmen für eigene Zwecke zu nutzen (siehe Abschnitt VIII).
V. HONORARE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
§ 1 Es gilt das vertraglich vereinbarte Honorar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 2 Zusätzliche Kosten werden gesondert berechnet:
- Reise- und Übernachtungskosten
- Videoproduktion (Tagessatz oder Projektpauschale)
- Drohnenaufnahmen (Foto und Video)
- 360°-Fotografie und Virtual Tours
- Erweiterte Videobearbeitung (Animationen, Spezialeffekte)
- Lizenzgebühren für Musik
- Sprecherhonorar für Voice-Over
- Spezialequipment (Gimbal, Slider, etc.)
- Express-Bearbeitung (Aufschlag 50%)
§ 3 Zahlungsbedingungen:
- 50% Anzahlung bei Auftragserteilung (bei Neukunden)
- Restzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
- Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen gemäß § 288 BGB
§ 4 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
§ 5 Stornierungsgebühren:
- Kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor Termin
- 14-7 Tage vor Termin: 30% des Auftragshonorars
- 6-3 Tage vor Termin: 50% des Auftragshonorars
- Weniger als 3 Tage: 100% des Auftragshonorars
- Bereits entstandene Kosten werden in jedem Fall berechnet
VI. RÜCKGABE VON BILDMATERIAL
(Entfällt bei digitaler Lieferung)
VII. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
§ 1 Vision Photos haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
§ 2 Die Haftung ist auf die Höhe des Auftragshonorars begrenzt, maximal jedoch 10.000 EUR.
§ 3 Vision Photos haftet nicht für:
- Verzögerungen durch höhere Gewalt
- Nichterteilung von Genehmigungen durch Dritte
- Ausfall von Models oder abgebildeten Personen
§ 4 Für die Sicherung der gelieferten Bilddaten ist nach Übergabe der Auftraggeber verantwortlich.
VIII. REFERENZNUTZUNG UND EIGENWERBUNG
§ 1 Vision Photos ist berechtigt, die erstellten Aufnahmen für Eigenwerbung zu nutzen:
- Portfolio und Website
- Social Media (Instagram, LinkedIn)
- Wettbewerbe und Auszeichnungen
- Präsentationen für Neukundenakquise
§ 2 Auf Wunsch kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen werden.
IX. DATENSCHUTZ
§ 1 Vision Photos verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO.
§ 2 Personenbezogene Daten auf Fotografien werden nur mit entsprechender Einwilligung verarbeitet.
§ 3 Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung kann auf Wunsch abgeschlossen werden.
X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Potsdam.
§ 3 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
XI. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR HOTELKETTEN
§ 1 Bei Rahmenverträgen mit Hotelketten können abweichende Konditionen schriftlich vereinbart werden.
§ 2 Die Nutzung innerhalb einer Hotelkette (verschiedene Standorte) bedarf einer gesonderten Lizenzvereinbarung.
§ 3 Bei Zertifizierung für spezielle Markenstandards (Hilton, Marriott, etc.) gelten zusätzlich die jeweiligen Markenrichtlinien.
XII. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VIDEOPRODUKTIONEN
§ 1 Videolänge und Formate
Sofern nicht anders vereinbart, umfasst eine Videoproduktion:
- Ein Hauptvideo (60-120 Sekunden)
- Kurzversion für Social Media (15-30 Sekunden)
- Teaser (6-10 Sekunden) nach Absprache
§ 2 Musikrechte
Vision Photos verwendet lizenzfreie Musik oder erwirbt entsprechende Lizenzen. Die Kosten für spezielle Musikwünsche trägt der Auftraggeber.
§ 3 Darstellerrechte
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle im Video erscheinenden Personen (Mitarbeiter, Gäste) ihr Einverständnis zur Aufnahme und Veröffentlichung gegeben haben.
§ 4 Änderungen und Korrekturen
Im Preis enthalten sind zwei Korrekturschleifen. Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
§ 5 Plattform-spezifische Versionen
Anpassungen für verschiedene Social Media Plattformen (Seitenverhältnisse, Untertitel) werden gesondert berechnet, sofern nicht im Angebot enthalten.
XIII. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DROHNENAUFNAHMEN
§ 1 Genehmigungen und Auflagen
Der Auftraggeber ist verantwortlich für:
- Information über eventuelle Flugverbotszonen auf dem Hotelgelände
- Einholung der Zustimmung von Nachbargrundstücken bei Überflug
- Information über besondere Sicherheitsauflagen oder Einschränkungen
- Gewährleistung eines sicheren Start- und Landeplatzes
§ 2 Durchführung
Vision Photos verfügt über:
- Erforderliche Drohnenführerscheine und Kenntnisse (EU-Drohnenverordnung)
- Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge
- Professionelle Drohnenausrüstung
Die Flüge erfolgen unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
§ 3 Wetterabhängigkeit
Drohnenaufnahmen sind wetterabhängig und können bei folgenden Bedingungen nicht durchgeführt werden:
- Windgeschwindigkeiten über 35 km/h
- Regen, Schnee oder Nebel
- Gewitter im Umkreis von 10 km
Bei wetterbedingtem Ausfall wird ein Ersatztermin vereinbart. Zusätzliche Anfahrtskosten für den Ersatztermin trägt der Auftraggeber.
§ 4 Haftungsausschluss
Vision Photos haftet nicht für:
- Schäden durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse
- Flugverbote durch Behörden am Aufnahmetag
- Technische Störungen durch externe Einflüsse (z.B. Funkstörungen)
§ 5 Datenschutz bei Drohnenaufnahmen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- Gäste über Drohnenaufnahmen informiert sind
- Keine Personen gegen ihren Willen identifizierbar aufgenommen werden
- Privatsphäre von Nachbargrundstücken respektiert wird
Vision Photos – Klostermeier/Kull GbR
Großbeerenstraße 12b
14482 Potsdam
www.vision-photos.de
Version 1.1 – Dezember 2024


