ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

vision photos – Klostermeier/Kull GbR
Professionelle Hotel-Fotografie und Videoproduktion
Großbeerenstraße 12b, 14482 Potsdam

Stand: Dezember 2024


I. GELTUNGSBEREICH

§ 1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Klostermeier/Kull GbR (nachfolgend „Vision Photos“) im Bereich der professionellen Hotelfotografie und Videoproduktion.

§ 2 Die AGB gelten als vereinbart mit Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entgegennahme des digitalen Bildmaterials durch den Auftraggeber.

§ 3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen nur Gültigkeit, wenn Vision Photos diese schriftlich bestätigt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 4 Im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Aufträge, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.


II. LEISTUNGSUMFANG UND AUFTRAGSABWICKLUNG

§ 1 Vision Photos erstellt professionelle Fotografien und Videos von Hotelimmobilien, Innen- und Außenbereichen, gastronomischen Einrichtungen sowie Wellness- und Tagungsbereichen für Marketingzwecke. Dies umfasst auch Luftaufnahmen mittels Drohne.

§ 2 Der Leistungsumfang umfasst, sofern nicht anders vereinbart:

  • Professionelle Foto- und Videoaufnahmen gemäß Briefing oder Shotliste
  • Luftaufnahmen/Drohnenaufnahmen (bei entsprechender Beauftragung)
  • Bild- und Videobearbeitung und Optimierung für Marketingzwecke
  • Videoschnitt, Farbkorrektur und Musikunterlegung
  • Digitale Lieferung in vereinbarter Auflösung und Format
  • Archivierung der Rohdaten für 12 Monate

§ 3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bei Kostenerhöhungen über 15% wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

§ 4 Vision Photos ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte (Assistenten, Stylisten) einzusetzen.

§ 5 Der Auftraggeber gewährleistet:

  • Freien Zugang zu allen zu fotografierenden Bereichen
  • Fotografierbare Zustände der Räumlichkeiten
  • Information über eventuelle Sicherheitsrisiken
  • Einholung erforderlicher Genehmigungen (Gäste, Mitarbeiter)

§ 6 Bei Aufnahmen nach Markenstandards (z.B. Hilton, Marriott) liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Standards beim Auftraggeber, sofern keine explizite schriftliche Vereinbarung besteht.


III. DIGITALE LIEFERUNG UND BILDMATERIAL

§ 1 Die Lieferung erfolgt ausschließlich digital über sichere Transferdienste (WeTransfer, Cloud-Services) oder auf Datenträgern.

§ 2 Standard-Lieferformat:

  • Fotos: Hochauflösende JPEG-Dateien (300 dpi)
  • Videos: MP4 Format in Full HD (1920×1080) oder 4K (3840×2160)
  • Weboptimierte Versionen (72-150 dpi für Fotos, komprimierte Videos für Social Media)
  • RAW-Dateien (Foto) und Rohmaterial (Video) nur bei gesonderter Vereinbarung
  • Verschiedene Seitenverhältnisse für Social Media (16:9, 9:16, 1:1) nach Absprache

§ 3 Das gelieferte Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt gemäß §2 Abs.1 Ziff.5 UrhG.

§ 4 Reklamationen bezüglich Qualität oder Inhalt sind innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Danach gilt das Material als abgenommen.

§ 5 Das Eigentum an den Bilddateien verbleibt bei Vision Photos. Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich Nutzungsrechte.


IV. NUTZUNGSRECHTE

§ 1 Grundsätzliche Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für sämtliche Marketingzwecke, die im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit notwendig sind. Dies umfasst insbesondere:

  • Hotelwebsite und alle Buchungsportale
  • Sämtliche Social Media Kanäle
  • Printmaterialien aller Art (Broschüren, Flyer, Anzeigen, Plakate)
  • Digitale und analoge Werbung
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Messe- und Veranstaltungsmaterialien
  • Interne und externe Präsentationen
  • Newsletter und E-Mail-Marketing
  • Digital Signage und Displays

§ 2 Weitergabe an Dritte im Rahmen der Marketingaufgabe
Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist gestattet, soweit sie der Marketingaufgabe und dem Vertrieb des Hotels oder der Hotelkette dient. Dies umfasst:

  • Reiseveranstalter und Reisebüros
  • Tourismus-Organisationen und Destinationsmarketing
  • Online-Reiseportale und Buchungsplattformen
  • Kooperationspartner und Vertriebspartner
  • PR- und Werbeagenturen im Auftrag des Hotels
  • Presse und Medien für redaktionelle Berichterstattung
  • Konzerngesellschaften und Franchise-Partner innerhalb der Hotelkette

§ 3 Ausgeschlossene Nutzungen
NICHT eingeschlossen in den Nutzungsrechten und daher NICHT erlaubt ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch Vision Photos ist die Weitergabe an:

  • Architekturbüros und Bauunternehmen
  • Innenarchitekten und Interior Designer
  • Möbelhersteller und Ausstattungsfirmen
  • Handwerksbetriebe und Zulieferer
  • Technische Dienstleister (Licht, Klima, etc.)
  • Jegliche Firmen, die am Bau, Umbau oder der Ausstattung beteiligt waren/sind
  • Sonstige Dritte, die das Material für eigene Referenzzwecke nutzen möchten

Diese Firmen benötigen eine separate Lizenz gegen gesonderte Vergütung.

§ 4 Bearbeitung
Anpassungen für Marketingzwecke (Größe, Zuschnitt, Helligkeit) sind erlaubt. Wesentliche Bildbearbeitungen, die den Charakter des Werkes verändern (Composing, KI-Bearbeitung, erhebliche Retusche), bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

§ 5 Urhebernennung
Bei redaktioneller Verwendung und in Pressemitteilungen ist der Urhebervermerk „© Vision Photos“ anzugeben. Bei reiner Werbenutzung ist eine Nennung erwünscht, aber nicht verpflichtend.

§ 6 Exklusivität
Die Nutzungsrechte werden nicht-exklusiv eingeräumt. Vision Photos behält sich das Recht vor, die Aufnahmen für eigene Zwecke zu nutzen (siehe Abschnitt VIII).


V. HONORARE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

§ 1 Es gilt das vertraglich vereinbarte Honorar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2 Zusätzliche Kosten werden gesondert berechnet:

  • Reise- und Übernachtungskosten
  • Videoproduktion (Tagessatz oder Projektpauschale)
  • Drohnenaufnahmen (Foto und Video)
  • 360°-Fotografie und Virtual Tours
  • Erweiterte Videobearbeitung (Animationen, Spezialeffekte)
  • Lizenzgebühren für Musik
  • Sprecherhonorar für Voice-Over
  • Spezialequipment (Gimbal, Slider, etc.)
  • Express-Bearbeitung (Aufschlag 50%)

§ 3 Zahlungsbedingungen:

  • 50% Anzahlung bei Auftragserteilung (bei Neukunden)
  • Restzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
  • Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen gemäß § 288 BGB

§ 4 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.

§ 5 Stornierungsgebühren:

  • Kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor Termin
  • 14-7 Tage vor Termin: 30% des Auftragshonorars
  • 6-3 Tage vor Termin: 50% des Auftragshonorars
  • Weniger als 3 Tage: 100% des Auftragshonorars
  • Bereits entstandene Kosten werden in jedem Fall berechnet

VI. RÜCKGABE VON BILDMATERIAL

(Entfällt bei digitaler Lieferung)


VII. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

§ 1 Vision Photos haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.

§ 2 Die Haftung ist auf die Höhe des Auftragshonorars begrenzt, maximal jedoch 10.000 EUR.

§ 3 Vision Photos haftet nicht für:

  • Verzögerungen durch höhere Gewalt
  • Nichterteilung von Genehmigungen durch Dritte
  • Ausfall von Models oder abgebildeten Personen

§ 4 Für die Sicherung der gelieferten Bilddaten ist nach Übergabe der Auftraggeber verantwortlich.


VIII. REFERENZNUTZUNG UND EIGENWERBUNG

§ 1 Vision Photos ist berechtigt, die erstellten Aufnahmen für Eigenwerbung zu nutzen:

  • Portfolio und Website
  • Social Media (Instagram, LinkedIn)
  • Wettbewerbe und Auszeichnungen
  • Präsentationen für Neukundenakquise

§ 2 Auf Wunsch kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen werden.


IX. DATENSCHUTZ

§ 1 Vision Photos verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO.

§ 2 Personenbezogene Daten auf Fotografien werden nur mit entsprechender Einwilligung verarbeitet.

§ 3 Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung kann auf Wunsch abgeschlossen werden.


X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Potsdam.

§ 3 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§ 4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


XI. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR HOTELKETTEN

§ 1 Bei Rahmenverträgen mit Hotelketten können abweichende Konditionen schriftlich vereinbart werden.

§ 2 Die Nutzung innerhalb einer Hotelkette (verschiedene Standorte) bedarf einer gesonderten Lizenzvereinbarung.

§ 3 Bei Zertifizierung für spezielle Markenstandards (Hilton, Marriott, etc.) gelten zusätzlich die jeweiligen Markenrichtlinien.

XII. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VIDEOPRODUKTIONEN

§ 1 Videolänge und Formate
Sofern nicht anders vereinbart, umfasst eine Videoproduktion:

  • Ein Hauptvideo (60-120 Sekunden)
  • Kurzversion für Social Media (15-30 Sekunden)
  • Teaser (6-10 Sekunden) nach Absprache

§ 2 Musikrechte
Vision Photos verwendet lizenzfreie Musik oder erwirbt entsprechende Lizenzen. Die Kosten für spezielle Musikwünsche trägt der Auftraggeber.

§ 3 Darstellerrechte
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle im Video erscheinenden Personen (Mitarbeiter, Gäste) ihr Einverständnis zur Aufnahme und Veröffentlichung gegeben haben.

§ 4 Änderungen und Korrekturen
Im Preis enthalten sind zwei Korrekturschleifen. Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.

§ 5 Plattform-spezifische Versionen
Anpassungen für verschiedene Social Media Plattformen (Seitenverhältnisse, Untertitel) werden gesondert berechnet, sofern nicht im Angebot enthalten.

XIII. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DROHNENAUFNAHMEN

§ 1 Genehmigungen und Auflagen
Der Auftraggeber ist verantwortlich für:

  • Information über eventuelle Flugverbotszonen auf dem Hotelgelände
  • Einholung der Zustimmung von Nachbargrundstücken bei Überflug
  • Information über besondere Sicherheitsauflagen oder Einschränkungen
  • Gewährleistung eines sicheren Start- und Landeplatzes

§ 2 Durchführung
Vision Photos verfügt über:

  • Erforderliche Drohnenführerscheine und Kenntnisse (EU-Drohnenverordnung)
  • Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge
  • Professionelle Drohnenausrüstung

Die Flüge erfolgen unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen.

§ 3 Wetterabhängigkeit
Drohnenaufnahmen sind wetterabhängig und können bei folgenden Bedingungen nicht durchgeführt werden:

  • Windgeschwindigkeiten über 35 km/h
  • Regen, Schnee oder Nebel
  • Gewitter im Umkreis von 10 km

Bei wetterbedingtem Ausfall wird ein Ersatztermin vereinbart. Zusätzliche Anfahrtskosten für den Ersatztermin trägt der Auftraggeber.

§ 4 Haftungsausschluss
Vision Photos haftet nicht für:

  • Schäden durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse
  • Flugverbote durch Behörden am Aufnahmetag
  • Technische Störungen durch externe Einflüsse (z.B. Funkstörungen)

§ 5 Datenschutz bei Drohnenaufnahmen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • Gäste über Drohnenaufnahmen informiert sind
  • Keine Personen gegen ihren Willen identifizierbar aufgenommen werden
  • Privatsphäre von Nachbargrundstücken respektiert wird

Vision Photos – Klostermeier/Kull GbR
Großbeerenstraße 12b
14482 Potsdam
www.vision-photos.de

Version 1.1 – Dezember 2024